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   BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R   

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https://dejure.org/2003,4643
BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R (https://dejure.org/2003,4643)
BSG, Entscheidung vom 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R (https://dejure.org/2003,4643)
BSG, Entscheidung vom 25. März 2003 - B 1 KR 29/02 R (https://dejure.org/2003,4643)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Klage einer Vertragszahnärztin auf nachträgliche Genehmigung eines Heil- und Kostenplans; Durchsetzung des Vergütungsanspruchs; Rechtsbeziehung zwischen Vertragsarzt und Krankenkasse; Vorrang der Leistungsklage; Klage

  • Judicialis

    SGB V § 73 Abs 2 Nr 2; ; SGB V § 30; ; SGB V § 30 Abs 3; ; SGB V § 85 Abs 2b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis des Vertragszahnarztes bei zahnprothetischer Behandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine Klagebefugnis einer Zahnärztin gegenüber der Krankenkasse bei vorzeitig eingegliedertem Zahnersatz

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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 43/91

    Schadensersatzansprüche der Krankenkasse - Heil- und Kostenplan - Genehmigung -

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R
    Die Entscheidung über die Genehmigung des von der Vertragszahnärztin aufgestellten Heil- und Kostenplans erfolgt durch Verwaltungsakt gegenüber dem Versicherten, der durch die Genehmigung einen Anspruch auf den Kassenanteil erhält (BSGE 49, 68, 69 = SozR 2200 § 205 Nr. 28; BSG SozR 3-5555 § 9 Nr. 1 S 5).

    Zwar erzeugt sie indirekt auch eine Bindung der Kasse im Verhältnis zur Zahnärztin; diese ergibt sich aber nicht aus einer Erstreckung der Bindungswirkung nach § 77 SGG, sondern wird von der Rechtsprechung als Selbstbindung des Versicherungsträgers gesehen, die es wegen des aus § 242 Bürgerliches Gesetzbuch folgenden Verbots des "venire contra factum proprium" ausschließe, dass sich die Krankenkasse auf Planungsfehler berufe, die bereits aus dem Heil- und Kostenplan zu ersehen seien (Urteil des 14a-Senats des BSG vom 2. Dezember 1992 - SozR 3-5555 § 9 Nr. 1 S 5).

    Das hatte das BSG auch schon dem für den vorliegenden Fall noch allein maßgebenden Vertragsrecht, insbesondere den Regelungen in § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 und 2 der Anlage 12 zum BMV-Z, entnommen (vgl BSGE 49, 68, 69 = SozR 2200 § 205 Nr. 28 S 62 f; BSGE 65, 94, 97 = SozR 2200 § 182 Nr. 115 S 265; SozR 3-5555 § 9 Nr. 1 S 4).

  • BSG, 10.10.1979 - 3 RK 3/78

    Kieferorthopädische Behandlung - Bewilligung - Ärztlicher Behandlungsplan -

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R
    Die Entscheidung über die Genehmigung des von der Vertragszahnärztin aufgestellten Heil- und Kostenplans erfolgt durch Verwaltungsakt gegenüber dem Versicherten, der durch die Genehmigung einen Anspruch auf den Kassenanteil erhält (BSGE 49, 68, 69 = SozR 2200 § 205 Nr. 28; BSG SozR 3-5555 § 9 Nr. 1 S 5).

    Das hatte das BSG auch schon dem für den vorliegenden Fall noch allein maßgebenden Vertragsrecht, insbesondere den Regelungen in § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 und 2 der Anlage 12 zum BMV-Z, entnommen (vgl BSGE 49, 68, 69 = SozR 2200 § 205 Nr. 28 S 62 f; BSGE 65, 94, 97 = SozR 2200 § 182 Nr. 115 S 265; SozR 3-5555 § 9 Nr. 1 S 4).

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R
    Die zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Änderungen des Kostenrechts, insbesondere der durch das 6. SGG-ÄndG vom 17. August 2001 (BGBl I 2144) neu geschaffene § 197a SGG, finden auf vorher bereits begonnene Prozesse keine Anwendung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 20.12.1962 - 3 RK 31/58

    Streit über die Mitgliedschaft zu einer BKK oder AOK bei verschiedenen

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R
    Es reicht aus, wenn der Rechtsbereich des Klägers durch das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen Dritten direkt oder indirekt beeinflusst wird (BSGE 18, 190, 193; BSG SozR 1500 § 55 Nr. 22).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 26/95

    Zuschuß zur Zahnersatzbehandlung ohne vorherige Genehmigung, Zurückverweisung der

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R
    Nach der im Behandlungszeitpunkt (Dezember 1996) bestehenden Rechtslage wurde Zahnersatz als Sachleistung mit Eigenbeteiligung des Versicherten gewährt (vgl BSG SozR 3-2500 § 30 Nr. 8 S 33).
  • BSG, 17.06.1999 - B 12 KR 11/99 R

    Familienversicherung - Statusentscheidung - Feststellungsklage -

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R
    Eine rechtliche Betroffenheit ist regelmäßig zu verneinen, wenn derjenige, der die Feststellung betreibt, nicht berechtigt wäre, die Regelung des zwischen Dritten bestehenden Rechtsverhältnisses selbst zu beantragen oder anzufechten (vgl BSG SozR 3-5910 § 91a Nr. 6 mwN zur fehlenden Befugnis des Sozialhilfeträgers, den versicherungsrechtlichen Status eines Sozialhilfeempfängers feststellen zu lassen).
  • BSG, 18.05.1989 - 6 RKa 10/88

    Überprüfung der Notwendigkeit einer geplanten Zahnersatz-Maßnahmen durch die

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R
    Das hatte das BSG auch schon dem für den vorliegenden Fall noch allein maßgebenden Vertragsrecht, insbesondere den Regelungen in § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 und 2 der Anlage 12 zum BMV-Z, entnommen (vgl BSGE 49, 68, 69 = SozR 2200 § 205 Nr. 28 S 62 f; BSGE 65, 94, 97 = SozR 2200 § 182 Nr. 115 S 265; SozR 3-5555 § 9 Nr. 1 S 4).
  • BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 10/82

    Herausgabe von Unterlagen - Befugnis der Kassenzahnärzte - Durchführung von

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R
    Dabei kann dahinstehen, ob die vorherige Genehmigung der prothetischen Behandlung schon vor Inkrafttreten der jetzigen gesetzlichen Regelung in § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB V eine zwingende Voraussetzung für den Leistungsanspruch des Versicherten und damit auch für den Vergütungsanspruch des Zahnarztes war oder ob wegen der Formulierung des § 2 Abs. 2 der Anlage 12 zum BMV-Z als Sollvorschrift das Fehlen der Genehmigung früher einen Vergütungsanspruch nicht in jedem Fall ausschloss (so die Auffassung des 6. Senats des BSG im Urteil vom 22. Juni 1983 - BSGE 55, 150, 158 = SozR 2200 § 368 Nr. 8 S 28).
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regress gegen einen Arzt wegen fehlerhaft

    Das vertragsarztrechtliche Beziehungsgeflecht vermeidet grundsätzlich unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen den KKn als Leistungsträgern und den (Vertrags-)Ärzten als Leistungserbringern (BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, RdNr 130 = Juris RdNr 143; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 28 RdNr 44; so auch - zum zahnärztlichen Bereich - BSG SozR 4-1500 § 55 Nr. 1 RdNr 3 f = Juris RdNr 9 f) .
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 19/08 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für im EG-Ausland beschafften

    Eine nachträgliche Genehmigung durch die KK ergäbe dann keinen Sinn mehr (vgl BSG SozR 4-1500 § 55 Nr. 1 RdNr 10 f).

    Der KK soll - anders als bei der ärztlichen Behandlung im Übrigen - Gelegenheit gegeben werden, die vorgesehene Versorgung mit Zahnersatz vorab zu überprüfen und gegebenenfalls begutachten zu lassen, um auf diesem Wege die Inanspruchnahme der in aller Regel mit hohen Kosten verbundenen Zahnersatzleistungen - auch im Interesse des Versicherten - steuern zu können (vgl zur Rechtslage vor dem 1.1.2005: BSG SozR 4-1500 § 55 Nr. 1 RdNr 10).

  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 9/16 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - sachlich-rechnerische

    Der Bescheid der Krankenkasse, mit dem die im Heil- und Kostenplan vorgesehene Behandlung genehmigt wird, entfaltet unmittelbare Wirkung nur gegenüber dem Versicherten, gegenüber dem er ergeht (vgl BSG Urteil vom 2.12.1992 - 14a/6 RKa 43/91 - SozR 3-5555 § 9 Nr. 1, Juris RdNr 20; BSG Urteil vom 25.3.2003 - B 1 KR 29/02 R - SozR 4-1500 § 55 Nr. 1 RdNr 6 = Juris RdNr 12) .

    So hat das BSG bezogen auf Planungsfehler, die bereits aus dem Heil- und Kostenplan zu ersehen sind, entschieden, dass die Krankenkasse nach erfolgter Genehmigung wegen des aus § 242 BGB folgenden Verbots des venire contra factum proprium gehindert ist, den Vertragszahnarzt wegen dieses Planungsfehlers auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen (BSG Urteil vom 2.12.1992 - 14a/6 RKa 43/91 - SozR 3-5555 § 9 Nr. 1, Juris RdNr 20; vgl auch BSG Urteil vom 25.3.2003 - B 1 KR 29/02 R - SozR 4-1500 § 55 Nr. 1 RdNr 6 = Juris RdNr 12) .

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